Schutzbestimmungen und gesetzliche Vorgaben

Egal, ob man sich als nächstes Angelziel die Küste Seelands oder einen kleinen versteckten See oder eine Au ausgesucht hat, man sollte auf jeden Fall die gesetzlichen Bestimmungen verinnerlicht haben.

Angelschein

Zuerst einmal müssen Sie, wenn Sie zwischen 18 und 65 Jahre alt sind, einen Angelschein erwerben – unabhängig davon, ob Sie an der Küste oder an Binnengewässern angeln wollen. Angelscheine (dän. Fisketegn) erhält man in Postämtern, in ausgewählten Tourist-Informationen und einigen Campingplätzen oder Angelfachgeschäften. Sie können die Lizenz auch auf der Website www.fisketegn.dk online kaufen.

Der Angelschein gilt für ein Jahr und kostet 185 dkr. (ca. 25,- €). Touristen können aber auch eine Tageskarte für 40 dkr. (ca. 5,40 €) oder eine Wochenkarte für 130 dkr. (ca, 17,50 €) kaufen. Das sämtliche Geld wird für die Gewässerpflege und den Fischbesatz verwendet.

johan-071_fz_wwwTageskarte

Neben dem Angelschein, der Sie zunächst überhaupt erst einmal berechtigt zu fischen, kann es sein, dass Sie für bestimmte Gewässer eine Tageskarte kaufen müssen. An der Küste und in Fjorden benötigen Sie keine zusätzliche Erlaubnis zum Angeln außer dem Angelschein. Aber an einigen Flüssen und Seen, die in Vereinsbesitz sind oder von Angelvereinen bewirtschaftet werden, müssen Sie eine Tageskarte zum Fischen vorweisen. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie in der St.Vejle Å, der Køge Å und Tryggevælde Å und auf dem Tissø, dem Kattinge Sø und Tuel Sø angeln wollen – um nur ein paar zu nennen. Denken Sie in jedem Fall daran, sich über die für das jeweilige Gewässer geltenden Regeln zu informieren, bevor Sie zu fischen anfangen. Und beachten Sie auch zusätzlich die geltenden Regeln für die Zuwegungen und die Betretung fremden Eigentums. Diese sind zu finden auf der Website vom Umwelt-Ministerium.

Schutzzonen

Entlang der gesamten offenen Küste und in den Fjorden sollten Sie sich bewusst sein, dass an vielen Fluss- und selbst kleineren Bacheinläufen eine besondere Schutzmaßnahme gilt: die sogenannten Schutzzonen. Sie dienen dazu, den Meerforellen einen ungehinderten Zugang zu den Laichgewässern zu ermöglichen. Für die meisten großen Flussmündungen gelten ganzjährige Schutzzonen, die sich mit einem Radius von 500 Metern von selbiger aus erstrecken. Selbst vor kleineren Bächen finden sich diese radialen Schutzzonen, wobei einige aber nicht ganzjährig gelten. Bevor Sie sich also entscheiden, in der Nähe so einer Fluss- oder Bachmündung zu fischen, sollten Sie im Vorfeld überprüfen, ob diese Mündung von einer Schutzzone betroffen ist. Dies können Sie auf der Website der Natur- og Erhvervstyrelsen überprüfen.

Schonzeiten

Bevor Sie mit dem Angeln beginnen, müssen Sie ebenfalls sicher gehen, dass Sie auch die aktuellen Schonzeiten einhalten. Denn während einige Arten ganzjährig beangelt werden können, sind andere wiederum durch Schonzeiten geschützt, die sicherstellen sollen, dass die Fische bestmögliche Chancen für ihr Laichgeschäft haben. Folgende gesetzlich vorgeschriebene Schonzeiten sollten Sie beachten, bevor Sie fischen:

Süßwasser:
Hecht: 1.4. bis 30.4. (im Brackwasser 1.4. bis 15.5.)
Zander: 1.5. bis 31.5.
Maräne: 1.11. bis 31.1.
Meerforelle: 16.11. bis 15.1.
Bachforelle: 16.11. bis 15.1.

Salzwasser:
Meerforelle: 16.11. bis 15.1. (gilt nur für angefärbte Meerforellen, d.h. Meerforellen im Laichkleid)
Lachs: 16.11. bis 15.1. (gilt nur für angefärbte Lachse, d.h. Lachse im Laichkleid)
Scholle: 15.1. bis 30.4.
Flunder: 1.2. bis 30.4.

Besondere Schutzregeln im südseeländischen Brackwasser

Im Præstø Fjord, Stege Nor, Jungshoved Nor und im Fanefjord ist als Zusatz zu den geltenden Schutzzeiten für die Brackwasser-Bestände in der Zeit vom 1/4 – 15/5 ein aktueller Zusatz hinzugefügt worden, der es verbietet gefangene Hechte mitzunehmen. Für Angler bedeutet dies mit anderen Worten, dass an diesen Stellen generell ausschliesslich catch and release geangelt werden darf, sowie dass in der Zeit vom 1.April bis zum 15. Mai ein generelles Angelverbot besteht.

Es gibt weiterhin ein Verbot für das Fischen mit Netzen in der Zeit vom 1. Februar bis zum 31. Mai.

Die genannten Gebiete Præstø Fjord, Stege Nor, Jungshoved Nor und Fanefjord wurden ausgewählt, weil es sich hier um wichtige Aufzuchtgebiete für Hechte handelt. Das Verbot soll dazu beitragen, die Hechtbestände für die Zukunft zu sichern.

Die komplette Liste über Schonzeiten finden Sie auf der Website vom Umweltministerium.

Einige Angelvereine haben weitergehende Schonzeiten für ihre Gewässer festgelegt. Diese Informationen finden Sie in der Regel auf den jeweiligen Tageskarten verzeichnet.

 

dsc_3764 Dorsch-Fangquote für Angler

Um den Dorschbestand künftig zu sichern, wurde eine Obergrenze bzgl. wie viele Dorsche der Angler pro Tag mit an Land nehmen darf, die er in der westlichen Ostsee angelt hat festgelegt. Die Fangregel tritt ab 1. Januar 2017 in Kraft. Das Gebiet umfasst alle Gewässer rund um Fünen, das östliche Südjütland, Ostjütland und das meiste von Seeland und Bornholm.


Siehe Karte wo die Begrenzungen gelten


Die Regeln besagen, dass Sie als Sport- und Freizeitangler maximal 5 Dorsche pro Tag mit an Land nehmen dürfen. In der Periode 1. Februar bis 31. März dürfen Sie höchstens 3 Dorsche pro Tag mit an Land nehmen. Die Regeln gelten auch, wenn Sie mit einem Boot rausfahren und Angeln.
Die neuen Fangregeln für das Sport- und Freizeitangeln wurde auf einer Ratssitzung für Landwirtschaft und Fischerei am 10. Oktober 2016 beschlossen. In dieser Sitzung wurden die Möglichkeiten für das erwerbsmäßige Fischen nach Dorschen in der westlichen Ostsee 2017 mit 56 Prozent reduziert. Gleichzeitig wurde für diese Art Fischerei eine Verbotsperiode, die vom 1. Februar bis 21. März 2017 gilt, beschlossen. Die Lage ist für alle sehr ernst, und daher stehen alle davon Betroffenen zusammen, ungeachtet dessen um welche Art von Fischerei es sich handelt.

 

Mindestmaße

Wenn Sie einen Fisch mitnehmen wollen, müssen Sie sicherstellen, dass der Fisch auch das Mindestmaß hat. Nicht alle Fische haben ein Mindestmaß, aber die beliebtesten Zielfische der Angler haben meistens eines. Im Folgenden finden Sie die Mindestmaße der auf Seeland am häufigsten vorkommenden Fischarten, und eine komplette Liste finden Sie auf der Website der Umweltschutzbehörde.

Barsch im Salzwasser: 20 cm
Barsch im Süßwasser: keins
Wolfsbarsch: 36 cm
Bachforelle: 30 cm
Hecht: 60cm
Meerforelle: 40 cm
Maräne: 36 cm
Wittling: 23 cm
Kliesche: 25 cm
Lachs: 60 cm
Steinbutt: 30 cm
Scholle: 25 cm
Zander: 50 cm
Flunder: 18 cm
Dorsch: 38 cm

Einige Angelvereine haben weitergehende Mindestmaße für ihre Gewässer festgelegt. Diese Informationen finden Sie in der Regel auf den jeweiligen Tageskarten verzeichnet.