Guter Stil und ungeschriebene Regeln
Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften gibt es ungeschriebene Regeln, an die man sich halten sollte. Dies gilt sowohl für das Befahren der Uferbereiche, die Sauberkeit des Angelplatzes, die Rücksichtnahme auf Mitangler und den Umgang mit den Fischen.
Sauberkeit am Angelplatz
Es versteht sich von selbst, dass man nach einer Angeltour Abfall wieder mitnimmt und entsprechend entsorgt, wobei dies für Angler aus bestimmten Gründen ohnehin sehr wichtig ist: Insbesondere stellen liegengelassene Haken oder Schnurreste eine Gefahr für zahlreiche Tiere dar. Auch dürfen wir Angler bei der Ausübung unseres Hobbys auf und am Wasser nicht die Hilfsbereitschaft und das Vertrauen der Grundbesitzer und örtlichen Angelvereine missbrauchen. Ganz im Gegenteil müssen wir zusammenarbeiten, um die Natur, die Gewässer und unsere gemeinsamen Interessen zu schützen.
Rücksichtnahme auf Mitangler
Ein wichtiger Teil des Angeln besteht in der Chance, dem Alltag, den Menschenmassen und der Hektik zu entfliehen. Viele Angler schätzen deswegen ein wenig Privatsphäre. Wenn Sie also am Gewässer auf andere Angler treffen, sollten Sie dies beherzigen. Hier geht es nämlich sowohl um das persönliche Interesse als auch das Gemeinwohl. Dies gilt natürlich kaum auf einer Mole oder an einem kommerziellen Forellensee (P&T), da man dort quasi Schulter an Schulter steht, aber an der offenen Küste beispielsweise ist genug Platz, den man jedem Angler lassen sollte. Und während einige Angler absolut nichts gegen ein bisschen Gesellschaft haben, bevorzugen andere eher die Einsamkeit. Insofern sollte als Grundregel gelten, dass man genügend Abstand zu anderen Anglern hält und im Zweifel aus einem Gespräch heraushören sollte, ob es in Ordnung ist, in direkter Nähe zu fischen.
Umgang mit den Fischen
Fische sind Lebewesen, die eine rücksichtsvolle Behandlung und Respekt verdienen. Bereits während des Drills sollten Sie für sich entschieden haben, ob Sie den Fisch behalten wollen. In diesem Fall sollten Sie den Fisch unmittelbar nach der Landung waidgerecht töten. Wollen Sie den Fisch zurücksetzen, dann bitte so, dass er möglichst wenig Schaden nimmt. Der Fisch sollte so wenig wie möglich über Wasser gehalten werden und das Abhaken mit möglichst wenig Berührung des Fisches vonstatten gehen. Die Schuppen und die äußere Schleimschicht sind ein natürlicher Abwehrschild des Fisches gegen Verletzungen und Infektionen. Fasst man ihn zu hart oder mit trockenen Händen an, besteht die Gefahr, dass der Fisch verletzt wird und zugrunde geht. Wenn Sie den Fisch zurücksetzen wollen, ist ebenfalls hilfreich, den Drill möglichst kurz zu halten. Zu lange Kämpfe erschöpfen die Fische zu sehr, so dass ihre Muskeln übersäuern können. Natürlich ist der Drill eines Fisches der Höhepunkt für einen Küstenfischer, aber ein Fisch, der zügig gedrillt und wieder zurückgesetzt wurde, hat weit größere Überlebenschancen, als ein Fisch, der mit zu wenig Druck zu lange gegen die Rute ankämpfen musste.
Absteiger an der Küste
Zu bestimmten Zeiten trifft man an der Küste auf Schwärme von Meerforellen, die unbedingt zurückgesetzt werden sollten – z.B. abgelaichte Fische während der Schonzeit oder Schwärme von untermaßigen Meerforellen. In diesem Fall sollte man ernsthaft überlegen, den Angelplatz zu wechseln und diese Fische zu schonen. Es ist nicht das Ziel eines Küstenanglers, solche Fische an den Haken zu bekommen und insofern sollte man diese Fische nicht unnötigem Stress durch einen Drill aussetzen.
Wenn Absteiger und angefärbte Forellen außerhalb der Schonzeit gefangen werden, dann obliegt es dem Angler selbst zu beurteilen, ob man den Fisch mitnehmen sollte. Diese Frage wird immer heiß diskutiert, aber letztendlich ist jede Meerforelle, die entnommen wird, ein Fisch weniger in der Meerforellenpopulation – egal ob silberblank, angefärbt oder als Absteiger. So oder so ist die Mitnahme einer großen, laichreifen Meerforelle in der Umgebung ihres Geburtsbaches unmittelbar vor der Schonzeit ein weit größeres Vergehen am Meerforellenbestand, als wenn man einen bereits abgelaichten Fisch entnimmt. Denn während ein geschlechtsreifer Fisch mit großer Wahrscheinlichkeit am Laichgeschäft teilgenommen und so zur Erhaltung der Art beigetragen hätte, ist es mehr als unsicher, dass die gerade abgestiegene Meerforelle auch wieder eine Chance hat in der nächsten Saison erneut zu laichen.
Jeder Angler muss also für sich entscheiden, was in solchen Situationen richtig oder falsch ist und sollte durch seinen gesunden Menschenverstand seinen Teil zu einer nachhaltigen Fischerei beitragen.
Mitnahme von Fisch
Einen selbst gefangenen Fisch mitzunehmen und ihn zu Hause zuzubereiten ist für viele Angler ein ganz normaler Teil ihres Hobbys und das ist nur natürlich. Fisch ist nämlich gesund und schmeckt – nach allen Regeln der Kunst zubereitet – einfach himmlisch. Wenn Sie vorhaben, Fisch mit nach Hause zu nehmen, dann denken Sie an ein Filetiermesser, einen Plastikbeutel sowie eine Kühltasche mit Kühlelementen. Der Fisch hält sich am besten, wenn er unmittelbar nach dem Fang ausgenommen und gekühlt wird, um dann zu Hause direkt zubereitet oder eingefroren zu werden.
In Dänemark haben wir keine Obergrenze, wie viel Fisch man mit nach Hause nehmen darf, d.h. jeder Angler darf dies selbst entscheiden. Natürlich ist auch hier Vernunft und Maß halten erwünscht, so dass kein Fischbestand unnötig dezimiert wird. Kleinere Fisch-Populationen – z.B. in kleinen Bächen oder Teichen – sind anfälliger für menschliche Eingriffe als beispielsweise große Seen oder offene Küstenstrecken. Eine Grundregel ist auf jeden Fall, dass man nur soviel Fisch mitnehmen soll, wie man auch selbst für sich verwerten kann. In Dänemark gibt es im übrigen ein Verbot für den Verkauf von Fisch, gefangen von Freizeitanglern.
Zufahrt zu Fischgewässern
In Dänemark besteht laut Naturschutzgesetz freier Zugang zu allen Küsten. Das heißt im Prinzip, dass man vor Seeland und den umliegenden Inseln eine über 2.000 Kilometer lange Küstenlinie befischen darf. Allerdings gibt es einige Einschränkungen und Ausnahmen, auf die wir aufmerksam machen möchten.
Zuallererst ist Voraussetzung, um an den Strand fahren zu können, ein öffentlicher Weg oder nicht umzäunte Wiesen. Man darf nicht über Privatwege oder eingefriedete Grundstücke ans Wasser fahren – es sei denn man hat eine Erlaubnis des Eigentümers. Außerdem hat sämtlicher Verkehr gemäß § 22 außerhalb der Linie des Niedrigwasserstandes und der zusammenhängenden Vegetation stattzufinden. Falls Sie private Strandabschnitte befahren, ist in jedem Fall ein Abstand von mind. 50 Metern zu Wohngebäuden zu halten.
Letztendlich ist man ja vorübergehend am Strand, was bedeutet, dass man sich ohne Probleme einen ganzen Tag und auch eine ganze Nacht dort aufhalten darf. Allerdings ist es nicht erlaubt, ein Zelt aufzustellen. Geduldet wird allerdings, z.B. mit einem Schlafsack die Nacht am Strand zu verbringen – ggf. mit einer Schutzplane bedeckt.
Es ist nicht erlaubt, entlang von See- oder Flussufern zu fahren, es sei denn Sie haben die Erlaubnis des Grundeigentümers oder des örtlichen Angelvereins.
Egal wohin Sie auch fahren: Beachten Sie bitte entsprechende Hinweisschilder und achten Sie Privateigentum und die Landwirtschaft.
Mehr Information finden Sie hier:
www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=155609Kap4
www.randzoner.dk